elektronische Patientenakte (ePA)

Bundesweit ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte durch Arztpraxen seit 01.10.2025 Pflicht. Vorausgegangen ist eine Testphase von einzelnen Testregionen ab 15.01.2025 sowie einem bundesweiten Test ab 29.04.2025.

Bereits seit diesem ersten möglichen Tag hat unsere Praxis Erfahrungen gesammelt und gehört damit zu den Vorreitern der modernen Technik. Wenn Sie Interesse an Details haben, können Sie hier weiterlesen: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte