Damit werden zwei Ziele verbunden: Zum einen soll der Patient besser versorgt werden, zum anderen lässt sich durch die Koordinierung insgesamt Geld sparen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, ihren Versicherten eine HzV anzubieten. Für die Versicherten und die Hausärzte ist die Teilnahme freiwillig. Der Versicherte verpflichtet sich dabei für mindestens ein Jahr, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen. Ausgenommen sind zumeist Notfälle sowie Besuche beim Gynäkologen, beim Augen-, Zahn-, Kinder- und Jugendarzt sowie Erkrankungen außerhalb des geographischen Tätigkeitsbereichs des Hausarztes. Der Hausarzt übernimmt die Behandlung, überweist bei Bedarf an andere Fachärzte bzw. Krankenhäuser und hat idealerweise einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte des Patienten sowie die vorgenommenen Behandlungen. Die „Lotsenfunktion“ soll Mehrfachuntersuchungen und -behandlungen, vermeidbare Wechselwirkungen von Arzneimitteln, Interpretationsfehler isoliert arbeitender Spezialisten sowie unnötige Besuche bei anderen Ärzten und unnötige Krankenhauseinweisungen vermeiden.
Vor Einführung der Krankenversicherungskarte musste mit dem Krankenschein jeweils erst der Hausarzt aufgesucht werden, welcher gegebenenfalls Überweisungen zum Facharzt ausstellte. Die Einführung der Chipkarte führte zu vermehrten Arztwechseln und dadurch zu höheren Kosten. Die Krankenkassen können den Versicherten einen oder mehrere Vorteile gewähren, zum Beispiel reduzierte Zuzahlungen in den Apotheken oder zusätzliche Vorsorgeleistungen beim Arzt (z. B. Laborwerte, Risikoberatungen, vorgezogenes Hautkrebsscreening, pAVK Screening, Arzneimitteltherapieoptimierung, Geriatrisches Basisassessment u.v. anderes mehr je nach Kasse). Zudem bieten die an der HzV teilnehmenden Praxen häufig zusätzliche Früh- und Abendterminsprechstunden für berufstätige HzV-Versicherte an und erklären sich des Weiteren dazu bereit, die Wartezeit des an der HzV teilnehmenden Patienten auf möglichst maximal 30 Minuten zu begrenzen.
Der Hausarzt kann für den Patienten sinnvolle (z. B. o.g.) Leistungen zusätzlich erbringen und abrechnen und erhält meist eine höhere Grundpauschale (Pauschale für alle in einem Quartal anfallenden Behandlungsanlässe), was im Vergleich zur regulären, gesetzlichen Versicherung bei für den Patienten gleichem Versicherungsbeitrag durch die bessere Vergütungsstruktur einen Beitrag zum Erhalt der ländlichen Hausarztpraxen und damit auch der flächendeckenden medizinischen Versorgung darstellt. Dies ist insbesondere relevant, da die Zahl der zur Patientenversorgung benötigten Hausärzte vor allem im ländlichen Raum, aber auch in strukturschwachen Ballungsgebieten abnimmt. Die Beziehung zum Haus- und Familienarzt wird gestärkt. Der Hausarzt kennt den Patienten seit Jahren, teilweise seit Jahrzehnten, wodurch er wesentliche Aspekte der psychosozialen Betreuung (sog. hermeneutisches Fallverständnis) in seine Behandlung einfließen lassen kann. Der „Ärztetourismus“ wird reduziert, was Fehlbehandlungen (z. B. durch Medikamentenwechselwirkungen oder Unkenntnis relevanter Vorbefunde), Doppeluntersuchungen oder Übertherapie (z. B. zu frühzeitige Operationen) vermeidet. Das Sammeln und Sichern der Befunde an einem Ort sorgt zudem dazu, dass der behandelnde Hausarzt den Überblick über alle erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen behalten kann. Dadurch, dass Hausärzte mindestens 80 Prozent der Fälle in ihren Praxen abschließend klären, können sich die Fachärzte auf schwerere Erkrankungen ihres Gebietes konzentrieren, was bedürftigen Patienten einen schnelleren Facharzttermin sichert.
Durch die einfache Struktur des Vergütungssystems mit Einzelleistungen, Pauschalen und Zuschlägen kann die Praxisbürokratie reduziert werden, wodurch dem Hausarzt mehr Zeit für die Patientenversorgung bleibt. Die HzV-Vergütungen werden je nach Kasse zur Mitte oder am Ende jeden Monats ausbezahlt. Zusätzlich geht der Einsatz einer „Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis“ (Verah bzw. AGNES2) im Rahmen der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung regelmäßig mit einer Extravergütung einher.
Um an der HzV teilzunehmen, müssen Hausärzte einige Voraussetzungen, darunter Qualifikations- und Qualitätsanforderungen, erfüllen. In der HzV eingeschriebene Hausärzte müssen darüber hinaus an hausarztspezifischen Fortbildungen teilnehmen. Hierzu zählt die jährliche Teilnahme an mehreren strukturierten hausärztlichen Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie.
Wir empfehlen die Teilnahme am HzV für alle Patienten, deren Versicherung ein solches Programm anbietet und die eine dauerhafte Anbindung an „Ihren“ Hausarzt wünschen. Durch Teilnahme am HzV sichern Sie einerseits die Existenz der Arztpraxis in den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten und sichern sich andererseits einen Platz in der Arztpraxis, wenn Sie (künftig) Hilfe benötigen. Beim augenblicklichen Rückgang der Anzahl der Hausarztpraxen und damit zurückgehender Behandlungsmöglichkeiten ist das leider jetzt schon keine Selbstverständlichkeit mehr und wird künftig möglicherweise bedrohlich für Personen, die noch nicht bei ihrem Arzt eingeschrieben sind, denn nicht eingeschriebene Patienten können vielleicht künftig nicht mehr behandelt werden.
Darüber hinaus bieten wir besondere Öffnungszeiten für HzV-Patienten vergleichbar mit Privatpatienten.
Neben den bei uns selbst eingeschriebenen HZV-Patienten versorgen wir gern im Rahmen der kollegialen Vertretung auch alle bei anderen Hausärzten eingeschriebene HZV-Patienten im Urlaubs-/Krankheits-/Vertretungsfall. Als besonderen Service zur Förderung der HZV gilt dies für das Jahr 2025 für alle Patienten/Arztpraxen in/aus Brandenburg (zu unseren Praxisöffnungszeiten). Ab 2026 sind wieder wie üblich individuelle Absprachen der Arztpraxis mit uns notwendig.